Unsere Satzung

Satzung der Jusos in der Erftstadt SPD

Geltungsbereich, Name und Mitgliedschaft

  1. Die Arbeitsgemeinschaft der Jusos in Erftstadt umfasst das Gebiet der Erftstadt-SPD.
  2. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen : „Juso-AG in Erftstadt“
  3. Mitglied der Juso-AG ist jedes Parteimitglied der Erftstadt SPD unter 35 Jahren und die unter 10 des Organisationsstatutes genannten Nicht-Parteimitglieder. Näheres regeln die Beschlüsse der übergeordneten Juso-Gremien.

Organe der Juso-AG

Organe der Juso-AG sind:

  1. die Mitglieder-Versammlung
  2. der Vorstand

Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen sind parteiöffentlich, soweit die stimmberechtigt Anwesenden dies mit einfacher Mehrheit nicht anders beschließen.
  2. Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ der Juso-AG.
  3. Eine ordentliche MV tagt mindestens einmal im Jahr. Die MV wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung hat mind. 2 Wochen vor dem genannten Versammlungstermin schriftlich zu erfolgen.
  4. Eine außerordentliche MV wird auf Antrag von 10 % der Mitglieder (gemäß 1(3)) einberufen. Der Vorstand hat zu gewährleisten, das die außerordentliche MV, nach Eingang des satzungsmäßigen Antrags, innerhalb von 6 Wochen stattfindet.
  5.  Aufgaben der Mitgliederversammlung
    1. Beschlussfassung über die Richtlinien der Politik der Juso-AG
    2. Wahl des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes
    3. Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Vorstandes
    4. Beschlussfassung über Anträge
    5. Ein- und Absetzung von Arbeitskreisen

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. den 2 Sprecher(innen)
    2. der/dem Geschäfts-/Schrift-Führer(in) (muss zwingend notwendig ein Parteimitglied sein)
    3. sowie eine von der MV festzulegenden Anzahl von Beisitzer/innen
  2. Der Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung der SPD.
  3. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
    1. Die Führung der Geschäfte der Juso-AG.
    2. Die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen
    3. Die Vertretung der Juso-AG nach Innen und Außen.
    4. Die Umsetzung der Beschlüsse der MV
    5. Die Erstellung eines schriftlichen Tätigkeitsberichtes für die MV
    6. Die Zusammenarbeit mit den anderen Gliederungen der SPD.
    7. Die Aufnahme von Nicht-Parteimitgliedern (gemäß 10) in die Juso-AG.
      1. Aufnahmeanträgen wird dabei mit 2/3 der stimmberechtigt Anwesenden
  • Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, welche die Aufgabenverteilung regelt
  • Es gilt die Geschlechter-Quotierung nach allgemeinen Parteistatut.

Beschlussfassung

Beschlüsse der MV und des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Beschlüsse der MV sind für den Vorstand bindend.

Auflösung

Die Auflösung der Juso-AG in Erftstadt kann nur auf einer außerordentlichen MV beschlossen werden, oder wenn es keinen Vorstand zu wählen gibt. Für die Auflösung müssen ¾ aller stimmberechtigten anwesenden Mitglieder zustimmen.

Schlussbestimmung

  1. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der
  2. Auf beabsichtigte Satzungsänderungen, Wahlen oder Nominierungen muss mit der, in der Einladung verschickten, vorläufigen Tagesordnung der MV hingewiesen

Diese Satzung wurde am 17.05.2011 auf der Mitgliederversammlung in Erftstadt einstimmig beschlossen.

Der Vorstand:

Maximilian Kratz                  Martin Krupp            Philip Moll

(SprecherIn)               (SprecherIn)               (GeschäftsführerIN)